Lizenzvereinbarung
1. Einführung
Diese
Vereinbarung zwischen der Firma HSE GmbH mit Sitz in D- 33184 Altenbeken, im folgenden HSE GmbH genannt, und dem Kunden hat den
Zweck, Benutzungsbestimmungen für die von HSE GmbH gelieferten Softwarepakete, im
folgenden SOFTWARE genannt, festzulegen.
Die Lizenzvereinbarung tritt in Kraft, wenn die SOFTWARE eingesetzt wird oder
die Siegel für die Disketten und den Dongle geöffnet werden.
2. Nutzungsrecht einer
Lizenz ohne Hardware-Interface (Dongle)
Die HSE GmbH räumt Ihnen das Recht ein,
ein Exemplar des beiliegenden Programms pcdreh für Windows (die SOFTWARE) als
Demoversion auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen zu benutzen. Sie dürfen die
SOFTWARE vernetzen oder sie in einer anderen Weise zu jeder Zeit auf mehr als
einem Computer benutzen, ferner dürfen Sie die Software kopieren und dann als
Demoversion unentgeltlich an Dritte weitergeben.
3. Nutzungsrecht einer
Lizenz mit Hardware-Interface (Dongle)
Die HSE GmbH räumt Ihnen das Recht ein,
ein Exemplar des beiliegenden Programms pcdreh für Windows (die SOFTWARE) als
Vollversion auf einem einzigen Arbeitsplatz zu benutzen. Sie dürfen die
SOFTWARE nicht vernetzen oder sie in einer anderen Weise zu irgendeiner Zeit
auf mehr als einem Computer benutzen.
4. Urheberrecht
Die SOFTWARE ist Eigentum der HSE GmbH und ist durch
Urheberrechtsgesetze, sowie völkerrechtliche Verträge und die jeweilige
nationale Gesetzgebung geschützt. Aus diesem Grund ist die SOFTWARE wie alle
anderen urheberrechtlich geschützten Waren zu behandeln. Kopien der SOFTWARE
dürfen ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken angefertigt
werden. Die mit der SOFTWARE mitgelieferten Druckmaterialien dürfen nur mit
ausdrücklicher Genehmigung von HSE GmbH vervielfältigt werden. Der Kunde
erwirbt mit dem Kauf der SOFTWARE nicht das Eigentum an der SOFTWARE, sondern
lediglich ein Nutzungsrecht.
5. Änderungen
Es ist dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen an der
SOFTWARE oder an Teilen davon vorzunehmen oder vornehmen zu lassen
(insbesondere Änderungen, die eine Nutzung der SOFTWARE ohne den mitgelieferten
Hardware-Schutz ermöglichen). Ebenso dürfen weder die SOFTWARE noch Teile
daraus in anderen Programmen zur Verwendung gelangen.
6. Haftungsbeschränkungen
Der Hersteller hat sich bemüht, ein nach bestem Wissen und
Gewissen hergestelltes Produkt (SOFTWARE und/oder Unterlagen) in den Handel zu
bringen. Die HSE GmbH und auch deren Händler können keinesfalls und gegenüber
Niemandem für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verluste, die
sich aus dem Besitz oder der Benutzung der Produkte von HSE GmbH ergeben,
haftbar gemacht werden. Der Kunde ist also zum Beispiel selbst dafür
verantwortlich, dass er mit der SOFTWARE generierte Programme vor deren Einsatz
testet. Allfällige Erklärungen, die mündlich zum Produkt abgegeben wurden, sind
nicht als Zusicherung über bestimmte Eigenschaften aufzufassen.
7. Bezahlung
Gerät
der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so behält sich HSE GmbH
ausdrücklich vor, nach ihrem Ermessen die
SOFTWARE vom Kunden zurückzufordern.
8. Garantie
Die HSE GmbH garantiert (a)
für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, dass die SOFTWARE im
Wesentlichen gemäß dem begleitenden Handbuch arbeitet und (b) für einen
Zeitraum von einem Jahr ab Empfangsdatum, dass eine die SOFTWARE begleitende,
von HSE gelieferte Hardware bei normaler Benutzung und Wartung frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Garantie ist bezüglich der
SOFTWARE auf 90 Tage und bezüglich der Hardware auf 6 Monate beschränkt.
Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber dem
Händler, von dem Sie dieses Exemplar der Software bezogen haben, werden
hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. Auf Fehler in der SOFTWARE kann weder ein Garantieanspruch
noch eine Kostenminderung geltend gemacht werden. Fehler werden bei der
nächsten Version nach Möglichkeit korrigiert.
9. Gerichtsstand
Für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das bundesdeutsche
bzw. künftige europäische Recht. Gerichtsstand ist Paderborn.
10.
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind die geltenden
Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und sollen dazu dienen
·
dass Gefahren nicht wirksam werden können
·
Gefährdungen rechtzeitig erkannt werden
·
Arbeitsschutzmaßnahmen rechtzeitig
ergriffen werden
Beim Fräsen und Drehen ist
besonders darauf zu achten:
·
geeignete Spannwerkzeuge auswählen und
auf dem Frästisch sicher befestigen
·
Fräser/Drehstahl unfallsicher ablegen und
zum Werkzeugeinbau Schneidenschutz benutzen
·
Werkstücke und Werkzeuge sicher spannen
·
Fräserschutz/Drehstahl richtig einstellen
·
die Augen durch Schutzbrille vor Spänen
und Kühlmittelspritzern schützen
·
vorgegebene technologische Daten
(Vorschub, Drehzahl, Kühlmittelzufuhr ...) einhalten
·
Späne nur mit geeigneten Hilfsmitteln
entfernen
11. VDE-Vorschriften
Das Arbeiten an elektrischen
Einrichtungen darf nur unter Beachtung der VDE-Vorschriften von geeigneten
Personen durchgeführt werden.